Jaja, nicht alles was aus Berlin kommt ist schlecht...
Seit dieser Woche kann bundesweit schon mit 17 der Führerschein gemacht werden. Ein Jahr lang beaufsichtigt dabei ein Begleiter den Fahranfänger. Dabei müssen die jungen Leute bis zum 18. Geburtstag beim Autofahren von einem Erwachsenen begleitet werden. Und das ist auch gut so. Denn jeder der aufm Dorf wohnt kennt das Problem, wenn man mal wohin will. Sei es zum einkaufen, feiern, oder Freunde treffen. Der Radius der mit Mofa und Roller in einer annehmbaren Zeit abgedeckt werden kann ist dann doch eher überschaubar. Hinzu kommt, daß gerade im Winter das Fahren eines Zweirads nur mäßig Freude bereitet. Das begleitete Autofahren war seit 2004 in den Ländern erfolgreich erprobt worden. Begleiter darf sein, wer seit fünf Jahren den Führerschein besitzt, mindestens 30 Jahre alt ist und nicht mehr als drei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei hat. Das gute dabei ist, daß das nicht zwangsläufig die Eltern sein müssen. Damit wird der Mobilitätsfaktor noch größer, da im Falle einer Berufstätigkeit beider Elternteile auch unter Tags gefahren werden kann. Statt des «echten» Führerscheins gibt es bis zum 18. Lebensjahr eine «Prüfungsbescheinigung», in der die Begleitpersonen eingetragen werden müssen. Deren Zahl ist unbegrenzt. Die zweijährige Probezeit startet mit Erhalt der Prüfbescheinigung. Die theoretische Prüfung kann maximal drei Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden, die praktische einen Monat davor.
Seit dieser Woche kann bundesweit schon mit 17 der Führerschein gemacht werden. Ein Jahr lang beaufsichtigt dabei ein Begleiter den Fahranfänger. Dabei müssen die jungen Leute bis zum 18. Geburtstag beim Autofahren von einem Erwachsenen begleitet werden. Und das ist auch gut so. Denn jeder der aufm Dorf wohnt kennt das Problem, wenn man mal wohin will. Sei es zum einkaufen, feiern, oder Freunde treffen. Der Radius der mit Mofa und Roller in einer annehmbaren Zeit abgedeckt werden kann ist dann doch eher überschaubar. Hinzu kommt, daß gerade im Winter das Fahren eines Zweirads nur mäßig Freude bereitet. Das begleitete Autofahren war seit 2004 in den Ländern erfolgreich erprobt worden. Begleiter darf sein, wer seit fünf Jahren den Führerschein besitzt, mindestens 30 Jahre alt ist und nicht mehr als drei Punkte in der Flensburger Verkehrssünderkartei hat. Das gute dabei ist, daß das nicht zwangsläufig die Eltern sein müssen. Damit wird der Mobilitätsfaktor noch größer, da im Falle einer Berufstätigkeit beider Elternteile auch unter Tags gefahren werden kann. Statt des «echten» Führerscheins gibt es bis zum 18. Lebensjahr eine «Prüfungsbescheinigung», in der die Begleitpersonen eingetragen werden müssen. Deren Zahl ist unbegrenzt. Die zweijährige Probezeit startet mit Erhalt der Prüfbescheinigung. Die theoretische Prüfung kann maximal drei Monate vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden, die praktische einen Monat davor.
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